Haarersatz über die Krankenkassen
Volles und schönes Haar ist für die meisten Frauen ein ganz wesentlicher Teil ihrer Ausstrahlung und Attraktivität. Umso schlimmer und seelisch stark belastend empfinden sie daher ihren Haarausfall. Die Kassen sind deshalb bereit, anteilig die Kosten für einen Haarersatz zu übernehmen. Nötig ist allerdings ein reguläres (rotes) Rezept eines Haus- oder Facharztes, auf dem auch die Diagnose angegeben ist.
Etwas anders bewerten die Kassen den Haarausfall bei Männern. Da diese auch mit schütterem Haar oder Glatze gesellschaftlich akzeptiert sind, erhalten sie keinen Kassenzuschuss für Haarersatz. Ausnahmen gelten nur für sichtbare, großflächige Kopfhautverletzungen, beispielsweise durch entstellende Narben.
Anders ist die Sachlage bei Kindern und Jugendlichen. Sie haben fast immer Anspruch auf eine Kassenleistung.
Das Rezept gilt allerdings nur, wenn sich die Betroffenen an einen Zweithaar-Spezialisten wie … in Luebeck (Schleswig Holstein) wenden. Denn allein diese Fachbetriebe sind als Mitglieder des Bundesverbandes der Zweithaar-Spezialisten von den Kassen anerkannt und direkt abrechnungsberechtigt. Daher können sie auch die Abwicklung für ihre Kunden übernehmen und denen so die zusätzliche bürokratische Last ersparen.